Rechtsprechung
LG Gera, 14.10.2005 - 5 T 497/05 |
Verfahrensgang
- AG Jena, 15.07.2005 - 3 XVII 423/05
- LG Gera, 14.10.2005 - 5 T 497/05
- LG Gera, 28.10.2005 - 5 T 498/05
- OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation
Auf die sofortige weitere Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Gera vom 14.10.2004 (Az. 5 T 497/05) aufgehoben.Auf die gegen beide vorgenannten Entscheidungen von der Betroffenen persönlich eingelegte Erstbeschwerde hat das Landgericht Gera am 14.10.2005 (Az. 5 T 497/05) den Genehmigungsbeschluss des Amtsgerichts vom 31.08.2005 aufgehoben und sodann mit gesondert ergangenen Beschluss vom 28.10.2005 (Az. 5 T 498/05) den Beschluss über die Bestellung eines Betreuers vom 15.07.2005 insoweit aufgehoben, als darin der Betreuerin das Recht zur Unterbringung übertragen ist.
Die gegen den Beschluss des Landgerichts vom 14.10.2005 (Az. 5 T 497/05) seitens der Verfahrenspflegerin eingelegte, nach den §§ 70m Abs. 1, 70 Abs. 1 S. 2 lit. b, 27 Abs. 1 S. 1, 29 Abs. 2, 22 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache Erfolg.